Bäume schützen – Ein Beitrag zur Rettung

Warum musste dieser Ortsbild-prägende Baum sterben?

Baumschutz umsetzen

Im Februar 2021 ist eine große, ortsbildprägende Eiche in der Kurve Hauptstraße / Alter Stadtweg in Fredenbeck gefällt worden. Fassungslos fragt man sich, wie so etwas möglich ist?

Im Gegensatz zu den Städten Stade und Buxtehude hat ein Großteil der Kommunen keine Baumschutzsatzung; Fredenbeck ebenfalls nicht. Somit stand es bisher Privatpersonen auf ihrem Grundstück frei, innerhalb festgelegter Fällzeiten von Oktober bis Ende Februar Bäume und Hecken zu entfernen.

Seit Ende des letzten Jahres gibt es nunmehr eine Genehmigungspflicht, wenn es um die Entfernung von wesentlichen Bäumen und Hecken geht. Zu untersagen sind damit z.B. Eingriffe, die die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen.

Diese Verpflichtung ergibt sich aus  § 17 Absatz 3 BNatschG (Bundesnaturschutzgesetz), der seit dem 11.11.2020 auch in ganz Niedersachsen gilt. (Dessen Nichtanwendbarkeit wurde im November 2020 im Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz aufgehoben.)

Die Genehmigungspflicht gilt ganzjährig. Ein Antrag ist bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Stade zu stellen.

Sollten wir hier den Stammumfang 80cm, bzw. 25cm Durchmesser einbauen?

Bei der Beurteilung, ob ein Eingriff erheblich ist, orientiert sich die Naturschutzbehörde an den Baumschutzsatzungen der Städte Stade und Buxtehude. Verbindliche Festlegungen gibt es jedoch nicht. Es bleiben Einzelfallentscheidungen. Da Verstöße mit erheblichen Bußgeldern geahndet werden können, empfiehlt sich im Zweifelsfall ein entsprechender Antrag. Neben einem ablehnenden Bescheid können auch Ersatzpflanzungen gefordert werden.

Das Fehlen des riesigen Baumes an der Ecke Hauptstraße / Alter Stadtweg beeinträchtigt das Ortsbild erheblich! Wäre ein Antrag auf Fällgenehmigung gestellt worden, wäre die Maßnahme möglicherweise abgelehnt worden.

Wir bewerten die Gesetzesänderung sehr positiv. Sie kann aber nur greifen, wenn die Genehmigungspflicht bekannt ist und die Naturschutzbehörde bei Verstößen deutlich reagiert!  Dafür setzen wir uns ein!

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